Am 08. September 2021 hat der Bundesrat geänderte Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie «Zertifikatspflicht für Innenräume» verfügt. Aus diesem Grund wird das Schutzkonzept des SSV an diese neuen Bestimmungen angepasst.
Einfluss hat dies im Täsliberg auf die Schützenstube die neu Zertifikatspflicht hat sowie die Indooranlage (10m).
Schützenstube:
Für Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen gelten die Vorgaben des BAG für die Gastronomie, d. h. neu Zertifikatspflicht (3G).
Ausnahme: Aussenbereiche von Schützenstuben / Wirtschaften.
Das bedeutet das alle Personen die, die Schützenstube betreten entweder Geimpft, Getestet oder Genesen sein müssen und das Zertifikat vorweisen müssen.
Basis ist das Schutzkonzept des SSV vom 19.04.2021:
Das darauf Aufbauende Detaillkonzept für den Tälisberg: